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Vorgaben für Angaben auf Geschäftsbriefen entfallen
Donnerstag, 02. Juli 2009 um 11:37 Uhr

Die Regelung, dass ein Kleinunternehmer bzw. ein Existenzgründer mit seinem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auftreten muss, ist durch Inkrafttreten des 3. Mittelstandsentlastungsgestzes ersatzlos entfallen. Es bleibt also Gewerbetreibenden ohne Handelsregistereintragung selbst überlassen, welche Angaben sie auf Geschäftsbriefen veröffentlichen. 

Empfehlenswert ist trotz der gesetzlichen Änderung die Angabe des Vor- und Familiennamens sowie der Anschrift. Schließlich sollen Kunden und Partner ja mit dem Unternehmer Kontakt aufnehmen können. Für Unternehmen mit Handelsregistereintrag gelten zudem weiterhin die Vorschriften aus §  37 a HGB bzw. die speziellen Vorschriften für GmbHs und Aktiengesellschaften. Â