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Neues Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung
Mittwoch, 01. Juli 2009 um 14:34 Uhr

Erfolgreiche Werbung ist das A und O für den Geschäftserfolg. Dabei ist künftig das neue Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung zu beachten. Im Wesentlichen sieht das Gesetz zusätzliche Widerrufsrechte für am Telefon abgeschlossene Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern vor. Es geht also vor allem um Business-to-Consumer-Werbung („B-to- C-Werbung").

Davon müssen Sie die sogenannte Business-to-Business-Werbung („B-to-B-Werbung") unterscheiden. Diese liegt vor, wenn sich Selbstständige und Unternehmer per Telefonwerbung nicht an einen Endkunden, sondern an einen anderen Unternehmer oder ein anderes Unternehmen wenden. Im Bereich der B-to-C-Werbung gilt nun, dass z. B. Verträge für Zeitungen und Zeitschriften sowie Wett- und Lotto-Angebote zurückgenommen werden können. Bisher war ein solcher Widerruf nur bei Handy- und Telefonverträgen möglich.