Mittwoch, 21. Dezember 2011 um 15:17 Uhr
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Bei Prospektwerbung ist immer Impressum erforderlich |
Wer seine Waren in einem Prospekt bewirbt, muss stets seine vollständige Geschäftsanschrift sowie Firmierung inklusive der Rechtsform mit angeben. Die einfache Angabe einer Internetadresse reicht nicht aus. Gleiches gilt dabei für Ihre Projektpartner. Wer dagegen verstößt, handelt wettbewerbswidrig so das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: I-4 W 84/11). In einem Werbeprospekt muß demnach der Händler so viele Informationen zum eigenen Unternehmen preisgeben, dass der Verbraucher ohne Schwierigkeiten mit ihm in Kontakt treten kann. Die gleiche Bestimmung gilt auch für Projektpartner (z.B. zur Finanzierung des Werbeprospektes). Wir empfehlen allen sich bei Fragen und für weitere Informationen an Ihre Kammern oder Interessensverbände (z.B. IHK, Handwerkskammer oder Institut der Freien Berufe) zu wenden.
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Mittwoch, 07. Dezember 2011 um 14:52 Uhr
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Gründungszuschuss hat sich geändert |
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Der bisherige Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss ist in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Somit werden die Agenturen für Arbeit über den Zuschuss individuell entscheiden.
Antragsberechtigt sind nur noch Arbeitslose (ALG I) die einen Restanspruch von nunmehr 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld I haben.
Die Dauer des Zuschusses wird in Phase 1 von bislang 9 Monate auf 6 Monate verkürzt, dafür verlängert sich Phase 2 von 6 auf 9 Monate.
Wir empfehlen allen die einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen möchten sich an ihre Agentur für Arbeit zu wenden. |
Donnerstag, 15. September 2011 um 15:41 Uhr
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Umsatzsteuersatz im Imbissbereich hängt vom Tischangebot ab |
Servieren Sie Ihren Imbissgästen Speisen und Getränke an Tischen oder sonstigen Sitzgelegenheiten ist der Umsatzsteuersatz 19 Prozent. Werden die Speisen jedoch an Theken, Stehtischen oder ähnlichem angeboten gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Dies stellte der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen fest. Nährere Infos erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater. |
Donnerstag, 15. September 2011 um 15:37 Uhr
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Internetfähige PC im Home-Office kosten keine GEZ Gebühr |
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat jetzt in mehreren Urteilen bestätigt, dass betrieblich genutzte internetfähige PCs nicht GEZ gebührenpflichtig sind, wenn auf dem gleichen Grundstück bereits für privat genutzte Empfangsgeräte gezahlt wird. Bitte wenden Sie sich bei näheren Fragen an Ihren Steuerberater.
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Montag, 22. August 2011 um 09:42 Uhr
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Ein Ja ist ein Ja - aber wie lange? Werbeeinwilligungen gelten nicht unbeschränkt |
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Achtung: Werbeeinwilligungen gelten nicht unbeschränkt
Unternehmer, die Werbung an Verbraucher per E-Mail oder E-MailNewsletter versenden wollen, benötigen vorher die Einwilligung des Empfängers. Für diese Einwilligung gelten auch strenge Regeln: Sie darf nicht mit anderen Einwilligungen des Verbrauchers verknüpft werden, sondern muss separat erteilt werden. Und im Zweifelsfall müssen Unternehmer Einwilligungen exakt nachweisen können.
Beliebt ist es, diese Einwilligung im Rahmen eines Gewinnspiels einzuholen. Dann gewinnt man oft Tausende neuer Adressen, kann diese aber häufig erst Monate später nutzen. Da stellt sich zu Recht die Frage: Wie lange gilt eine Werbeeinwilligung?
Das hat das Landgericht (LG) München I in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom B. März 2010, Az. 17 HK 0 138/10). Ein Rechtsanwalt erhielt an seine private E-Mail-Adresse eine Werbe-Mail und mahnte daraufhin den Versender ab. Das LG München erließ dann eine einstweilige Verfügung, gegen die der Versender Widerspruch einlegte. Der Rechtsanwalt habe vor eineinhalb Jahren an einem Gewinnspiel teilgenommen und dabei auch seine Einwilligung in den Erhalt von Werbe-E-Mails erteilt. Erst eineinhalb Jahre später kam es zum Versand der ersten Werbepost an den Rechtsanwalt. Das LG urteilte, die Einwilligung habe ihre Aktualität verloren, und untersagte dem Versender, weitere Post an den Rechtsanwalt zu schicken.
•• Die Einwilligungen in den Erhalt von elektronischer Werbung gelten nicht unbeschränkt lange. Vor jeder Werbeaktion sollten Sie daher überprüfen, wie viel Zeit von der Erteilung der Einwilligung bis zum Versand der ersten Werbe-E-Mail vergangen ist. Eine Obergrenze hat der Gesetzgeber nicht definiert. Das Urteil macht jedenfalls deutlich: Eineinhalb Jahre sind zu lang. Wir empfehlen vorsorglich, Werbe-E-Mails nach neu erteilter Einwilligung innerhalb der nächsten drei Monate zu versenden. |
Donnerstag, 04. August 2011 um 09:19 Uhr
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Reisekosten für einen Sprachkurs im Ausland können Werbungskosten sein |
Kosten für einen Fremdsprachenkurs können als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ein konkreter Zusammenhang mit einer Berufstätigkeit nachgewiesen wird. Die Reisekosten für einen solchen Kurs im Ausland sind in der Regel nur anteilig als Werbungskosten anerkannt, da bei einem Sprachkurs im Ausland auch stets von einer privaten Mitveranlassung auszugehen ist. Für nähere Fragen und Infos wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. |
Montag, 01. August 2011 um 10:23 Uhr
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GSN am 12. und 19. August 2011 geschlossen |
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Das Gründerservicenetz Main-Spessart ist am Freitag 12.08.2011 und Freitag 19.08.2011 geschlossen. |
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