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Gründerservicenetz
Bei Prospektwerbung ist immer Impressum erforderlich
Wer seine Waren in einem Prospekt bewirbt, muss stets seine vollständige Geschäftsanschrift sowie Firmierung inklusive der Rechtsform mit angeben. Die einfache Angabe einer Internetadresse reicht nicht aus.
Gleiches gilt dabei für Ihre Projektpartner. Wer dagegen verstößt, handelt wettbewerbswidrig so das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: I-4 W 84/11).
In einem Werbeprospekt muß demnach der Händler so viele Informationen zum eigenen Unternehmen preisgeben, dass der Verbraucher ohne Schwierigkeiten mit ihm in Kontakt treten kann. Die gleiche Bestimmung gilt auch für Projektpartner (z.B. zur Finanzierung des Werbeprospektes).
Wir empfehlen allen sich bei Fragen und für weitere Informationen an Ihre Kammern oder Interessensverbände (z.B. IHK, Handwerkskammer oder Institut der Freien Berufe) zu wenden.
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