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Ein besonders heikles Thema. Besonders wichtig für die Kaufpreisfindung ist es, die genaue Ertragssituation der letzten Jahre festzustellen. Genauso wichtig ist es, sich ein genaues Bild über alle Verbindlichkeiten zu machen. Wer will nach der Übernahme schon vor einem Schuldenberg stehen? Als Unternehmensnachfolger haften Sie beispielsweise für nicht abgeführte betriebliche Steuern, die im letzten Kalenderjahr vor der Übertragung entstanden sind. In bestimmten Fällen haften Sie - abhängig von der Rechtsform - auch für Verbindlichkeiten des ehemaligen Inhabers. Um hier eine richtige Einschätzung zu treffen, benötigen Sie viel kaufmännischen Sachverstand.
Ziehen Sie auf jeden Fall kompetente Berater hinzu:
- Bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen:
Wie ist jeweils das Verhältnis von Vermögen und Schulden der letzten drei Wirtschaftsjahre?
- Wie ist jeweils das Verhältnis von Gewinn und Verlust der letzten drei Jahre?
- Ist dem Prüfbericht des Abschlussprüfers sowie dem Lagebericht des Geschäftsführers eindeutig die Geschäftsentwicklung sowie Positionen zur GuV und Bilanz zu entnehmen?
- Sind die Erträge ausreichend, um notwendige Investitionen zu tätigen bzw. auch Erweiterungsinvestitionen vorzunehmen?
- Wie lässt sich die Ertragssituation langfristig verbessern?
- Welche Investitionen sind kurzfristig erforderlich?
- Wie ist es um die Liquidität des Unternehmens bestellt?
- Welche Kredite bestehen bei welcher Bank, in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit?
- Wie werden die Kredite besichert?
- Welche Bankverbindungen bestehen?
- Bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, Gesellschaftern, Geschäftspartnern?
- Wer haftet für diese Verbindlichkeiten?
- Welche Forderungen hat das Unternehmen, an wen und in welcher Höhe?
- Wurden alle Steuern fristgerecht bezahlt?
Diese Unterlagen benötigen Sie:
- Bilanzen der letzten drei Jahre
- Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang der letzten drei Jahre
- Lagebericht der Geschäftsführung
- Prüfberichte des Abschlussprüfers für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Kreditverträge und deren Besicherung, Bürgschaften, Garantieverpflichtungen oder Sicherheitsleistungen usw.
- Liste aller Bankkonten des Unternehmens unter Angabe des jeweiligen Saldos
- Steuerstatus des Unternehmens
- Vorlage der letzten Steuererklärungen und Steuerbescheide, soweit erlassen, für alle Jahre, die noch nicht der Betriebsprüfung unterlegen haben
- Vorlage des letzten Betriebsprüfungsberichts
- Übersicht über alle in den letzten fünf Jahren erhaltenen öffentlichen Fördermittel und Zuschüsse
- Negativbescheinigung des Finanzamtes, dass bis zum Übertragungsstichtag keine betrieblichen Steuerschulden vorliegen.
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