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Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte geben ihrem Besitzer die Möglichkeit, über seine Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu verfügen. Dadurch können sich gewinnbringende Wettbewerbsvorteile ergeben. Für den Nachfolger ist daher u. a. wichtig zu wissen, wie lange die jeweiligen Schutzrechte noch gelten.

Schutzrechte können auch gegen eine kostenpflichtige Lizenz anderen Unternehmen überlassen werden bzw. selbst in Anspruch genommen werden. Zur Beurteilung der jeweils vorliegenden Nutzungsverträge sollte in jedem Fall die Hilfe eines Patentanwaltes in Anspruch genommen werden.

  • Hat das Unternehmen Warenzeichen, Patente u. a. Schutzrechte eingetragen bzw. angemeldet?
  • Bei laufenden Anmeldeverfahren: In welchem Stadium befinden sie sich?
  • Wie hoch sind die Kosten der Patentpflege?
  • Wurden Warenzeichenlizenzen an Dritte vergeben?
  • Für welche Regionen/Länder gelten diese Lizenzen?
  • Liegen Verträge über die Nutzung von Software vor?

Diese Unterlagen benötigen Sie:

  • Übersicht über Patente, Markenrechte usw., Patentrechte Dritter, Kosten der Patentpflege sowie die Laufzeiten
  • Liste der Lizenzrechte für Dritte
  • Verträge über die Nutzung von Software
  • Kooperationsverträge über gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten