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Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH (GSN)

Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH

Das GSN ist der operative Teil der Wirtschaftsförderung des Landkreises Main-Spessart mit Sitz in Karlstadt am Main.

Wir beraten und begleiten individuell in persönlichen Gesprächen brachenübergreifend (Mitglieder der IHK, der Handwerkskammern und freie Berufe) im Auftrag unserer GmbH-Gesellschafter seit dem Jahr 2000 kostenfrei.

Unsere Kunden sind Unternehmen und Unternehmensgründungen, sowie Betriebsübernahmen und Betriebserweiterungen mit Sitz im Landkreis Main-Spessart.

In dieser Zeit sind sehr viele neue Unternehmen entstanden, viele Gründungen erfolgten aus der Arbeitslosigkeit.

Trotz dieser Erfolge sind wir ständig bestrebt uns weiterzuentwickeln und unseren Service für unsere Kunden zu verbessern.

So bieten wir regelmäßig auch Fachvorträge zu unterschiedlichen unternehmensrelevanten Themen und Netzwerktreffen wie Gründerstammtische für unsere Unternehmer und Existenzgründer an.

Nähere Informationen entnehmen Sie diesem Portal - für weitergehende Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Aufgrund der Vielzahl an Anfragen arbeiten wir nach Terminvereinbarungen, um Sie individuell und zielgerichtet beraten zu können. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Gesprächstermin.

GSN ist am 11.05.12 und 18.05.12 geschlossen
Das Gründerservicenetz ist am Freitag, 11.05.12, und Freitag, 18.05.12 geschlossen.
Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei
Schüler können während der Ferien ohne Sozialversicherungspflicht Geld verdienen wenn sie maximal 50 Arbeitstage im Kalenderjahr angestellt sind. Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen bei solchen Beschäftigungen nicht an, da es sich dabei um keine sogenannten Minijobs handelt.
Wir empfehlen Interessierten sich bei Fragen oder für weitere Infos an Steuerberater/innen zu wenden.
Arbeitslose dürfen unzumutbare Arbeitsverträge ablehnen
Laut einer Entscheidung des Sozialgerichtes Gießen (Az. S 22 AS 869/09) dürfen Arbeitslose angebotene Arbeitsverträge ablehnen wenn diese gegen Arbeitsrecht verstoßen. In diesem Fall dürfen Sozialleistungen nicht gekürzt werden. Die Richter waren u.a. der Meinung, dass ein Arbeitsangebot unzumutbar ist wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht klar hervorgeht in welchem Fall Überstunden anfallen sollen.
Für Fragen oder nähere Infos empfehlen wir sich an eine Rechtsberatung zu wenden.
Gute Neuigkeiten für Gründer
Kürzlich stellte der Bundesfinanzhof fest, dass Gründern bei der Berechnung der Umsatzgrenze von 17 500 Euro pro Jahr für die Kleinunternehmerregelung die sogenannten geldwerten Vorteile für die private Nutzung betrieblicher Gegenstände (z.B. Pkw oder Telefon) nicht zu berücksichtigen sind.

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes können auch gründungswillige Arbeitslose im Rahmen Ihrer Vorbereitungen auf die künftige Selbstständigkeit die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen dieser Werbungskostenabzug künftig auch als Unternehmer zustehen würde.

Wir empfehlen Interessierten sich bei Fragen oder weiteren Infos zu diesen Themen an ihre Interessensvertretungen (IHK, Handwerkskammer oder das Institut der Freien Berufe) oder eine Steuerberatung zu wenden.

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