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Bei Prospektwerbung ist immer Impressum erforderlich |
Wer seine Waren in einem Prospekt bewirbt, muss stets seine vollständige Geschäftsanschrift sowie Firmierung inklusive der Rechtsform mit angeben. Die einfache Angabe einer Internetadresse reicht nicht aus. Gleiches gilt dabei für Ihre Projektpartner. Wer dagegen verstößt, handelt wettbewerbswidrig so das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: I-4 W 84/11). In einem Werbeprospekt muß demnach der Händler so viele Informationen zum eigenen Unternehmen preisgeben, dass der Verbraucher ohne Schwierigkeiten mit ihm in Kontakt treten kann. Die gleiche Bestimmung gilt auch für Projektpartner (z.B. zur Finanzierung des Werbeprospektes). Wir empfehlen allen sich bei Fragen und für weitere Informationen an Ihre Kammern oder Interessensverbände (z.B. IHK, Handwerkskammer oder Institut der Freien Berufe) zu wenden.
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Gründungszuschuss hat sich geändert |
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Der bisherige Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss ist in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Somit werden die Agenturen für Arbeit über den Zuschuss individuell entscheiden.
Antragsberechtigt sind nur noch Arbeitslose (ALG I) die einen Restanspruch von nunmehr 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld I haben.
Die Dauer des Zuschusses wird in Phase 1 von bislang 9 Monate auf 6 Monate verkürzt, dafür verlängert sich Phase 2 von 6 auf 9 Monate.
Wir empfehlen allen die einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen möchten sich an ihre Agentur für Arbeit zu wenden. |
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Neues zum Gründungszuschuss |
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Laut dem aktuellen Urteil (Az.: B 11 AL 12/10 R) des Bundessozialgerichts darf der Gründungszuschuss aufgrund der Nebeneinkünfte während der Arbeitslosigkeit nicht gemindert werden. Zumindest dann nicht, wenn die Nebentätigkeit vor der Existenzgründung beendet wurde. |
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Umsatzsteuersatz im Imbissbereich hängt vom Tischangebot ab |
Servieren Sie Ihren Imbissgästen Speisen und Getränke an Tischen oder sonstigen Sitzgelegenheiten ist der Umsatzsteuersatz 19 Prozent. Werden die Speisen jedoch an Theken, Stehtischen oder ähnlichem angeboten gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Dies stellte der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen fest. Nährere Infos erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater. |
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Internetfähige PC im Home-Office kosten keine GEZ Gebühr |
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat jetzt in mehreren Urteilen bestätigt, dass betrieblich genutzte internetfähige PCs nicht GEZ gebührenpflichtig sind, wenn auf dem gleichen Grundstück bereits für privat genutzte Empfangsgeräte gezahlt wird. Bitte wenden Sie sich bei näheren Fragen an Ihren Steuerberater.
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